Augsburg Versicherung

    Neues von Ihrem Rechtschutz - Partner Gesetzgeber verteuert Recht ab Juli 2004 kräftig Beispiet Reise: Der Kunde beauftragt einen Anwalt, außergerichtlich die Rückforderung des Reisepreises geltend zu machen, nachdem der Urlaub ein totaler Reinfall war. Der Reisepreis betrug 2.150 EUR. Kosten des Anwalts nach aktuellem Recht: 161,08 Kosten des Anwalts ab dem 01.07.2004: 265,98 EUR Steigerung: 104,90 EUR oder 65% Beispiel Arbeit: Der Kunde beauftragt seinen Anwalt mit der Klageerhebung, nachdem ihm sein Arbeitgeber gekündigt hat Sein Gehalt beträgt monatlich 3.000 EUR brutto.

    Im gerichtlichen Vergleich erreicht der Anwalt eine hohe Abfindung. Kosten des Anwalts nach aktuellem Recht: 1.585,72 EUR Kosten des Anwalts ab dem 01.07.2004: 2362,80 EUR Steigerung: 777,08 EUR oder 49 % Beispiel Wohnen: Der Kunde erhält von seinem Vermieter die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Er hält die Gründe für vorgeschoben und schaltet einen Anwalt ein, der außergerichtlich die Rücknahme der Kündigung erreicht Die Monatsmiete beträgt 680 EUR. Kosten des Anwalts nach aktuellem Recht: 413,83 EUR Kosten des Anwalts ab dem 01.07.2004: 700,29 EUR Steigerung: 286,46 EUR oder 69%

    Kostenlose Beratung:
    Fritz – Koelle – Str. 18
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    Tel.: 0821 – 567 77 47
    Fax: 0821 – 567 59 543
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